Die Ferien stehen an und wer auf Reisen geht begegnet anderen Kulturen, aufgestellten Regeln und anderer Menschenvorlieben. Damit umzugehen ist nicht immer leicht. Dass der Urlaub zu einem vollen Erfolg wird, hängt viel von den äußeren Umständen ab. Im Urlaub soll sich erholt werden. In welche Fallen Urlauber nicht tappen sollten, wäre gut im Voraus zu wissen.

Hier sind einige Urteile und daraus resultierend, gute Tipps zusammengestellt.

An erster Stelle steht die Buchung

Es ist der erste Schritt in die Ferien. Dies ist ein gutes Gefühl, in wenigen Wochen Zeit zu haben, die Seele baumeln lassen zu können und keinen Alltagsstress der einem im Rücken sitzt. Es sind keine Termine vorhanden, mit denen der Tag verplant wird. Die Deutschen sind für die gute Planung bekannt. Jedes noch so kleine Detail ist einen Gedanken wert. Ist das Land und das Hotel einmal gewählt worden, steigt die Freude weiter an. Doch die Augen weiten sich, wenn die Anzahlung ins Haus flattert. 50 %Anzahlung ist definitiv Abzocke. Selbst 30 %Anzahlung entsprechen nicht dem Gesetz. In der Regel dürfen Reiseveranstalter nur bis zu 20 %vorab (bei der Buchung) kassieren. Mit dem Geld dürfen nicht, durch den Erwerb von Zinsen, weitere Geschäfte getätigt werden.
(Az.: OLG Rostock, 2 U 22/14)

Anfallende Stornierungskosten

Die Länder, in denen Terrorgefahr besteht sind bekannt. Der Reisende ist verpflichtet, sich vorher darüber zu informieren. Falls, nach Meinung des Reisenden, sich die politische Lage ändert, und die Reise storniert werden soll, geschieht dies nur mit den allgemein üblichen Stornierungskosten. Es werden keine Ausnahmen gemacht, wenn die Reise im Internet gebucht wurde.
(Az.: AmG Berlin-Mitte, 16c 254/12)

Betrug im Internet

Internetportale dürfen nicht auf den Abschluss von Versicherungen drängen. Oft werden Kunden verunsichert und schließen aus diesem Gefühl heraus eine Versicherung ab. In vielen Fällen geschah dies mit der Aussage: „Ein Nichtabschluss ist nicht empfehlenswert!“ Damit handeln sich Internetportale Ärger ein, denn es ist einfach nur Abzocke und keine benötigte Leistung, die der Kunde in Anspruch nimmt.
(Az.: LG Leipzig, 5 O 911/15)

Im zweiten Teil dieser Serie werden wir über aktuelle Urteile bei Flügen und Fluggesellschaften berichten.

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